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Sämtliche nötigen Dokumente können direkt von den Benutzern aus dem Programm erzeugt und den betreffenden Personen
zur Unterschrift vorgelegt oder per Post zugestellt werden, wo dies zur Dokumentation oder auf Grund rechtlicher
Vorgaben nötig ist. Nach Ablauf der gesetzlich geregelten Aufbewahrungsfrist werden die Fundgegenstände aufgelistet,
die entweder dem Finder zurückgegeben oder einer Verwertung zugeführt werden können. Ebenso wird die Regelung des
Finderlohns durch verschiedene Datenbankfunktionen unterstützt.
Die Fundbüro Anwendung ist in eine Frontend- und eine Backend-Datenbank auf-
geteilt und kann somit auch in Netzwerken eingesetzt werden. Die Backend-Daten-
bank enthält die eigentlichen Daten und sollte regelmässig gesichert werden. Die
vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten erlauben unter anderem auch die Vergabe von
drei verschiedenen Sicherheitsstufen für die Benutzer. Somit ist gewährleistet, dass
nicht alle Benutzer Grundeinstellungen verändern können.
Im Dokument Kurzinformation zu Anwendung Fundbüro (Version 2.0) finden Sie weitere Angaben zur Fundbüro Datenbank.
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